AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Unsere Angebote und Mitteilungen sind unverbindlich, freibleibend,
vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an
Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung gestattet.
Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der
entgangenen Provision, unbeschadet sonstiger Rechte gegen den
Dritten, insbesondere Schadenersatz für Aufwendungen, Inserate
und sonstigen Kosten.

2. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den
uns erteilten Informationen. Wir sind bemüht, nur einwandfreie Objekte
zu vermitteln, doch kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
keine Gewähr übernommen werden. Die Haftung für die Richtigkeit und
Vollständigkeit beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Zwischenverkauf und Vermietung bleiben vorbehalten.

3. Der Auftraggeber (Käufer, Verkäufer, Mieter, Vermieter pp.) verpflichten
sich, uns alle Daten wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, und befreit
uns hinsichtlich der Weitergabe von datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Der Auftraggeber haftet bei falschen Angaben für die bei uns und anderen
Vertragspartnern entstandenen Schäden.

4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich
tätig zu werden, sofern hierzu in der Vertriebsvereinbarung und/oder
Maklerauftrag keine andere Regelung getroffen worden ist.

5. Die Maklerprovision entsteht, ist fällig und zahlbar entweder am Tage
des Vertragsabschlusses, bei Anzahlung, Beurkundung oder bei Objekt-
übergabe eines durch unseren Nachweis zustandegekommenen Kauf-,
Miet- oder sonstigen Vertrages. Die Provision wird auch fällig, wenn ein
anderes als das angebotene Objekt des gleichen Auftraggebers Gegen-
stand eines Vertragsabschlusses wird. Sämtliche Nachweise haben
2 Jahre Gültigkeit.

6. Kommt innerhalb dieser 2-Jahresfrist mit dem von uns nachgewiesenen
Interessenten oder Auftraggeber ein weiteres Geschäft zustande, das
sich als Ergänzung oder Erweiterung des zunächst vermittelten Geschäftes
darstellt, so bedeutet dies Mitursächlichkeit.

7. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der ab-
geschlossene Vertrag später rückgängig gemacht, angefochten oder aus
sonstigen, von den Vertragspartnern zu vertretenen Gründen gegenstandslos
wird, sofern der Vertrag bereits vollzogen war. Weiterhin bestehen bleibt der
Provisionsanspruch, wenn für das nachgewiesene Objekt ein anderer als
ursprünglich vorgesehener Vertrag abgeschlossen wird, der mit dem
ursprünglich vorgesehenen Vertrag wirtschaftlich identisch ist.

8. Die Provisionspflicht entsteht auch, soweit durch unsere vermittelnde
Tätigkeit ein Vertragsabschluss über ein bereits bekanntes Objekt zustande
kommt und unsere Tätigkeit – bei objektiver Betrachtung – als mitursächlich
für den Vertragsabschluss anzusehen ist. Auf Kenntnis des Objektes kann
sich nur berufen werden, wenn uns dies innerhalb von 5 Werktagen schriftlich
nachgewiesen wird. Unterbleibt der Nachweis, wird anerkannt, dass das
frühere Angebot bedeutungslos und unser Angebot ursächlich für die
weiteren Verhandlungen ist. Mitursächlichkeit genügt für den Provisions-
anspruch in voller Höhe.

9. Unsere Provision mit dem Verkäufer wird in einer separaten Vereinbarung
(Maklerlauftrag pp.) geregelt. Für den Käufer/Mieter gilt, sofern dies nicht bei
dem jeweiligen Auftrag anders vereinbart ist, nachstehende Regelung:

a) 5,25 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzl. MwSt. für den Käufer
b) 3 Netto-Monatskaltmieten zzgl. der gesetzl. MwSt. für den Mieter

10. Die Provisionsabrechnung erfolgt aufgrund des Vertrages. Wird kein
Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten des Angebotes.
Bei direkten Verhandlungen ist unser Büro rechtzeitig von einem bevor-
stehenden Vertragsabschluss zu verständigen.

11. Sonstige Aufwendungen wie z. B. Inserate in Fachzeitschriften, im
Internet pp. sind nur dann zu vergüten, wenn hierüber eine besondere
Vereinbarung getroffen worden ist.

12. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt nicht
die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen. Erfüllungsort und Gerichts-
stand ist Hamburg, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Stand: April 2008