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AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Unsere Angebote und Mitteilungen sind unverbindlich, freibleibend, vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der entgangenen Provision, unbeschadet sonstiger Rechte gegen den Dritten, insbesondere Schadenersatz für Aufwendungen, Inserate und sonstigen Kosten. 2. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf den uns erteilten Informationen. Wir sind bemüht, nur einwandfreie Objekte zu vermitteln, doch kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Die Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Zwischenverkauf und Vermietung bleiben vorbehalten. 3. Der Auftraggeber (Käufer, Verkäufer, Mieter, Vermieter pp.) verpflichten sich, uns alle Daten wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, und befreit uns hinsichtlich der Weitergabe von datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Der Auftraggeber haftet bei falschen Angaben für die bei uns und anderen Vertragspartnern entstandenen Schäden. 4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden, sofern hierzu in der Vertriebsvereinbarung und/oder Maklerauftrag keine andere Regelung getroffen worden ist. 5. Die Maklerprovision entsteht, ist fällig und zahlbar entweder am Tage des Vertragsabschlusses, bei Anzahlung, Beurkundung oder bei Objekt- übergabe eines durch unseren Nachweis zustandegekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages. Die Provision wird auch fällig, wenn ein anderes als das angebotene Objekt des gleichen Auftraggebers Gegen- stand eines Vertragsabschlusses wird. Sämtliche Nachweise haben 2 Jahre Gültigkeit. 6. Kommt innerhalb dieser 2-Jahresfrist mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten oder Auftraggeber ein weiteres Geschäft zustande, das sich als Ergänzung oder Erweiterung des zunächst vermittelten Geschäftes darstellt, so bedeutet dies Mitursächlichkeit. 7. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der ab- geschlossene Vertrag später rückgängig gemacht, angefochten oder aus sonstigen, von den Vertragspartnern zu vertretenen Gründen gegenstandslos wird, sofern der Vertrag bereits vollzogen war. Weiterhin bestehen bleibt der Provisionsanspruch, wenn für das nachgewiesene Objekt ein anderer als ursprünglich vorgesehener Vertrag abgeschlossen wird, der mit dem ursprünglich vorgesehenen Vertrag wirtschaftlich identisch ist. 8. Die Provisionspflicht entsteht auch, soweit durch unsere vermittelnde Tätigkeit ein Vertragsabschluss über ein bereits bekanntes Objekt zustande kommt und unsere Tätigkeit bei objektiver Betrachtung als mitursächlich für den Vertragsabschluss anzusehen ist. Auf Kenntnis des Objektes kann sich nur berufen werden, wenn uns dies innerhalb von 5 Werktagen schriftlich nachgewiesen wird. Unterbleibt der Nachweis, wird anerkannt, dass das frühere Angebot bedeutungslos und unser Angebot ursächlich für die weiteren Verhandlungen ist. Mitursächlichkeit genügt für den Provisions- anspruch in voller Höhe. 9. Unsere Provision mit dem Verkäufer wird in einer separaten Vereinbarung (Maklerlauftrag pp.) geregelt. Für den Käufer/Mieter gilt, sofern dies nicht bei dem jeweiligen Auftrag anders vereinbart ist, nachstehende Regelung: a) 5,25 % des Kaufpreises zzgl. der gesetzl. MwSt. für den Käufer 10. Die Provisionsabrechnung erfolgt aufgrund des Vertrages. Wird kein |